- Austrag
- Aus|trag 〈m. 1u〉1. Erledigung, Entscheidung2. Vergleich3. Altenteil● gerichtlicher \Austrag Entscheidung vor Gericht; einen Streit zum \Austrag bringen 〈besser〉 einen S. entscheiden, beenden, austragen; ein Streit, Wettkampf kommt zum \Austrag 〈besser〉 wird ausgetragen, erledigt, entschieden
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Aus|trag, der; -[e]s, …träge:der A. von Streitigkeiten;zum A. kommen/gelangen (Papierdt.; ausgetragen, entschieden werden).2. (Sport) Durchführung:der A. der Wettkämpfe.3. <o. Pl.> (südd., österr.) Altenteil:im A. leben;in den A. gehen.* * *
Aus|trag, der; -[e]s: 1. das Austragen (3 a): der A. von Streitigkeiten; Der Fall ... wird ... als ... Zeugnis für die Rangordnung der Werte zu betrachten sein, um deren A. es in kritischer Situation geht (Rothfels, Opposition 91); zum A. kommen/gelangen (Papierdt.; ausgetragen, entschieden werden). 2. (Sport) Durchführung: der A. der Wettkämpfe. 3. (südd., österr.) Altenteil: im A. leben; in den A. gehen.
Universal-Lexikon. 2012.